Staatliches Berufliches
Schulzentrum Ansbach-Triesdorf

An allen Schulen gilt eine Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen, bis auf Weiteres auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden.

Auch für Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige Personen und schulfremde Personen gilt künftig die 3G-Regel auf dem gesamten Schulgelände. Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige Personen und externe, schulfremde Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. 

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