Informationen zur Beschulung in BI-Klassen
Allgemeines
Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz? Wenn Sie berufsschulpflichtig sind, gibt es für Sie am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach, folgende Möglichkeiten Ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen:
Aufnahmebedingungen
Organisation des Unterrichts
Zeugnisse und Abschlüsse
Bescheinigungen:
Die Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) erhalten zum Halbjahr und am Schuljahresende eine Bescheinigung.
Erfolgreicher Abschluss der Berufsintegrationsklasse (BIK) und des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ):
Die BIK und BVJ-Klasse ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn der Unterricht regelmäßig besucht wurde. Außerdem darf in nicht mehr als zwei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt worden sein. Notenausgleich KANN zugebilligt werden, wenn in nicht mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§45 BSO).
Erfolgreicher Mittelschulabschluss:
Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird verliehen, wenn die 11. Klasse (BIK) erfolgreich abgeschlossen wurde und in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde. Notenausgleich KANN gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§ 45 BSO).
Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird nicht verliehen, wenn das Zeugnis anstelle einer Note den Vermerk „Entfällt mangels Leistungsnachweises“ enthält.
Deutschniveau:
Die Berufsintegrationsklasse zielt auf Erreichen des B1-Niveaus ab.
Externe Quali-Prüfung und DSD-I-Pro-Prüfung:
Im Schuljahr 2024/2025 bieten wir wieder Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung auf die externe Quali-Prüfung sowie die DSD-I-Pro-Prüfung für besonders geeignete Schülerinnen und Schüler an.