Zum Fachbereich JoA gehören folgende Klassen:
- JoA/Tz = Jugendliche ohne Ausbildungsplatz/Teilzeit
Was müssen Sie über die Berufsschulpflicht wissen? |
Die Schulpflicht dauert gemäß Art. 35 Abs. 2 BayEUG grundsätzlich 12 Jahre und gliedert sich nach Art. 35 Abs. 3 BayEUG in die Vollzeit- und die Berufsschulpflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Hauptschule nach dem Ende der Volksschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 1 BayEUG freiwillig weiter und damit länger als neun Jahre besucht wurde. Denn in einem solchen Fall ruht die Berufsschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 3 BayEUG und besteht im Anschluss daran (nur) so lange fort, bis Volks- und Berufsschule insgesamt zwölf Jahre besucht wurden. Nur, wenn ein Ausbildungsverhältnis besteht, erstreckt sich die Berufsschulpflicht gemäß Art. 39 Abs. 2 BayEUG unabhängig von der Zahl der Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. |
Wann sind Sie von der Berufsschulpflicht befreit? |
Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer |
Wann müssen Sie die Berufsschule besuchen? |
|
weitere Informationen folgen demnächst
BAF: Informationen
AbgelaufenInformationen zur Beschulung in BI-Klassen
Allgemeines
Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz? Wenn Sie berufsschulpflichtig sind, gibt es für Sie am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach, folgende Möglichkeiten Ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen:
Aufnahmebedingungen
Organisation des Unterrichts
Zeugnisse und Abschlüsse
Bescheinigungen:
Die Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) erhalten zum Halbjahr und am Schuljahresende eine Bescheinigung.
Erfolgreicher Abschluss der Berufsintegrationsklasse (BIK) und des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ):
Die BIK und BVJ-Klasse ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn der Unterricht regelmäßig besucht wurde. Außerdem darf in nicht mehr als zwei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt worden sein. Notenausgleich KANN zugebilligt werden, wenn in nicht mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§45 BSO).
Erfolgreicher Mittelschulabschluss:
Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird verliehen, wenn die 11. Klasse (BIK) erfolgreich abgeschlossen wurde und in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde. Notenausgleich KANN gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde (§ 45 BSO).
Die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses wird nicht verliehen, wenn das Zeugnis anstelle einer Note den Vermerk „Entfällt mangels Leistungsnachweises“ enthält.
Deutschniveau:
Die Berufsintegrationsklasse zielt auf Erreichen des B1-Niveaus ab.
Externe Quali-Prüfung und DSD-I-Pro-Prüfung:
Im Schuljahr 2023/2024 bieten wir wieder Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung auf die externe Quali-Prüfung und die DSD-I-Pro-Prüfung für besonders geeignete Schülerinnen und Schüler an.
BIK: Anmeldung
AbgelaufenAnmeldung für unsere Berufsvorbereitungsklassen (DK-BS, BIKV, BIK, BVJ)
a) Berufsintegrations(vor)klassen (BIKV, BIK, DK-BS)
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Ausweis
- 1 Passbild
- Anmeldeantrag (Infobox unter "Downloads". Sie können ihn online ausfüllen, ausdrucken und dann zum Einstufungstest mitbringen
- eventuell: Zeugnisse
- einen Antrag auf die Erstattung der Fahrtkosten. Die Hilfe zum Ausfüllen finden Sie hier.
Damit wir wissen, in welche Klasse Sie am besten passen, nehmen Sie bei uns an einem Einstufungstest teil.
Die Einstufungstests finden im Schuljahr 2022/2023 immer donnertags von 11:15 bis 12:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher im Sekretariat an.
b) Berufsvorbereitungsjahr
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Ausweis
- einen Lebenslauf (tabellarisch)
- 1 Passbild
- Anmeldeantrag (Infobox unter "Downloads". Sie können ihn online ausfüllen, ausdrucken und dann zur Anmeldung mitbringen
- die Unterschrift von Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigen, falls Sie noch minderjährig sind
- Ihr letztes Schulzeugnis
- einen Antrag auf die Erstattung der Fahrtkosten. Die Hilfe zum Ausfüllen finden Sie hier.
UET: Berufsbild
AbgelaufenDas Berufsbild des Technikers/der Technikerin für Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Energieberatung und ökologische Energieverwendung wirken bei der Entwicklung, Erprobung und Anwendung von technischen Verfahren zur Nutzung regenerativer Energieträger mit.
Ihre Aufgaben sind zum Beispiel:
- Sie arbeiten bei der Montage von Anlagen mit
- sie nehmen spezielle Software zur Anlagensteuerung in Betrieb
- sie überwachen Arbeitsabläufe in der Produktion
- sie erstellen Kostenaufstellungen und Abrechnungen
- sie beraten Interesenten und Kunden über technische Umsetzungsmöglichkeiten von ökologischen Energiesystemen
- sie erstellen Konzepte zur rationellen Nutzung regenerativen Energieträger.
UET: Anforderungsprofil
AbgelaufenAnforderungsprofil
Sie sollten für diesen Beruf z. B. folgende Eigenschaften mitbringen:
- an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten (z .B. Untersuchung des Wirkungsgrades von Heizanlagen) interessiert sein
- am Dokumentieren von Daten des Energieverbrauchs interessiert sein
- Freude am Planen von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien haben
- gerne praktisch arbeiten, wie z. B. Verlegen von elektrotechnischem Zubehör
- selbständig arbeiten können
- flexibel sein
- psychisch belastbar sein (z. B. auch unter Zeitdruck gut arbeiten können)
- sich durchsetzen können
- kundenorientiert arbeiten und beraten können
- verantwortungsbewusst sein (z. B. auf Arbeitssicherheit achten)
- technisches Verständnis haben
- gerne planen und organisieren
- mathematisches Verständnis haben.
UET: Berufsaussichten
AbgelaufenArbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten nach abgeschlossener Ausbildung
Arbeitsplätze und -felder
Als Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien haben Sie eine Vielzahl von Arbeitsmöglichkeiten, z. B.:
- Projektleitung für Unternehmen
- Erarbeitung, Angebot und Vertrieb von Energiekonzepten
- Betreiben von Anlagen für erneuerbare Energien
- Beratung von Investoren
- Aufbau und Betrieb eigener Anlagen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihnen stehen viele attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen, u. a.:
- Bachelor-Studium an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
- Master-Studium an einer Universität
UET: Ausbildung
AbgelaufenDie Ausbildung zum/zur Techniker/in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestens zweijährige, abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildung, z. B. Berufe aus den Bereichen
- Agrar,
- Metall- und Maschinenbau,
- Chemie- und Verfahrenstechnik,
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
- Elektrotechnik und Mechatronik,
- Bauwesen,
- Ernährung und Versorgung,
sowie mindestens einjährige Berufserfahrung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Berufsabschluss die Voraussetzungen erfüllt, nehmen Sie bitte
Wie lange dauert die Ausbildung?
Zwei Jahre Vollzeitunterricht mit Betriebspraktika während der Schulzeit.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Fach | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr |
---|---|---|
Deutsch1 | 2 | - |
Englisch1 | 2 | 2 |
Mathematik I | 5 | - |
Mathematik II 1, 2, 3 | - | 2 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 2 | - |
Betriebspsychologie | - | 2 |
Physik und technische Mechanik | 4 | - |
Anorganische und organische Chemie | 5 | - |
Konstruktion | 2 | - |
Ökologie und Toxikologie | 3 | - |
Bau- und Werkstoffkunde | 2 | - |
Informationstechnik | 2 | - |
Elektrotechnik | 3 | - |
Umwelt- und Verwaltungsrecht | 2 | - |
Betriebswirtschaftliche Prozesse | - | 2 |
Analytisch-chemisches Praktikum | 3 | - |
1 Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2 In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden.
3 Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule angebotenen Wahlpflichtfächern.
Welche Wahlpflichtfächer werden angeboten?
Aus dem Angebot an Wahlpflichtfächern werden jedes Jahr - je nach Interessenlage - verschiedene Wahlpflichtfächer durch die Schule ausgewählt.
Derzeit werden angeboten:
- Abfallwirtschaft und Recycling
- Gewässerschutz, Abwassertechnik
- Lärmschutz
- Bodenkunde mit Geologie
- Trinkwasseraufbereitung
- Regenerative Energiesysteme
- Energieversorgungskonzepte
- Energie- und Ressourcenmanagement (Energieberater)
Welche Berufsabschlüsse kann ich erreichen?
Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Mit diesem Abschluss erwerben Sie bei uns zusätzlich folgende Berechtigungen:
- Geprüfter Energieberater
- Ausbildereignung
Zusätzlich ist es möglich, mit einer Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben.
Außerdem können Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangen.
UET: Hauptseite
AbgelaufenHerzlich willkommen im Fachbereich Umweltschutztechnik und regenerative Energien!
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu dem Weiterbildungsberuf des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin Umweltschutztechnik und regenerative Energien.
Diese Informationen umfassen
- das allgemeine Berufsbild des/der Sozialhelfers/Sozialhelferin
- das Anforderungsprofil für angehende Schülerinnen und Schüler im Fachbereich Umweltschutztechnik und regenerative Energien
- mögliche Berufsaussichten und Einsatzgebiete nach erfolgreicher Ausbildung
- den Ablauf und weitere grundlegende Informationen zur Ausbildung im Fachbereich Umweltschutztechnik und regenerative Energien
- die Vorgehensweise für die Anmeldung sowie
- die unterrichtenden Lehrkräfte im Fachbereich Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Ansprechpartner
-
Abteilungsleitung Fachschule Umweltschutztechnik und regenerative Energien
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N. N.