Zum Fachbereich JoA gehören folgende Klassen:
- JoA/Tz = Jugendliche ohne Ausbildungsplatz/Teilzeit
Was müssen Sie über die Berufsschulpflicht wissen? |
Die Schulpflicht dauert gemäß Art. 35 Abs. 2 BayEUG grundsätzlich 12 Jahre und gliedert sich nach Art. 35 Abs. 3 BayEUG in die Vollzeit- und die Berufsschulpflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Hauptschule nach dem Ende der Volksschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 1 BayEUG freiwillig weiter und damit länger als neun Jahre besucht wurde. Denn in einem solchen Fall ruht die Berufsschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 3 BayEUG und besteht im Anschluss daran (nur) so lange fort, bis Volks- und Berufsschule insgesamt zwölf Jahre besucht wurden. Nur, wenn ein Ausbildungsverhältnis besteht, erstreckt sich die Berufsschulpflicht gemäß Art. 39 Abs. 2 BayEUG unabhängig von der Zahl der Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. |
Wann sind Sie von der Berufsschulpflicht befreit? |
Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer |
Wann müssen Sie die Berufsschule besuchen? |
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