Staatliches Berufliches
Schulzentrum Ansbach-Triesdorf

  • Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

    Ein toller Beruf: Spannend. Vielfältig. Attraktiv. Kreativ. Modern. - Entdecke, wie gut du bist!
  • Berufsfachschule für Kinderpflege

  • Berufsfachschule für Sozialpflege

  • Berufsschule für agrarwirtschaftliche Berufe

    Natur braucht kluge Köpfe. Darum: Ausbildung in der Agrarwirtschaft.
  • Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

    Nachhaltigkeit. Nachwachsende Rohstoffe. Energieversorgung. Ressourcenmanagement. Umweltschutz.
  • Berufsintegrationsklassen

Herzlich willkommen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach-Triesdorf!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, attraktive und abwechslungsreiche Ausbildungsberufe mit integriertem Praxisanteil in modernen Schulgebäuden zu erlernen.
Am Standort Ansbach werden überwiegend Berufe aus den Fachbereichen Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege ausgebildet, während an der Außenstelle in Triesdorf der Schwerpunkt auf agrarwirtschaftlichen Berufen liegt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen am Standort Ansbach die Möglichkeit der Ausbildung an der Fachschule für Familienpflege und am Standort Triesdorf die Möglichkeit der Ausbildung an der Fachschule für Umweltschutztechnik.

Zum Fachbereich JoA gehören folgende Klassen:

  • JoA/Tz = Jugendliche ohne Ausbildungsplatz/Teilzeit

Was müssen Sie über die Berufsschulpflicht wissen?

Die Schulpflicht dauert gemäß Art. 35 Abs. 2 BayEUG grundsätzlich 12 Jahre und gliedert sich nach Art. 35 Abs. 3 BayEUG in die Vollzeit- und die Berufsschulpflicht.

Dies gilt auch dann, wenn die Hauptschule nach dem Ende der Volksschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 1 BayEUG freiwillig weiter und damit länger als neun Jahre besucht wurde. Denn in einem solchen Fall ruht die Berufsschulpflicht gemäß Art. 38 Satz 3 BayEUG und besteht im Anschluss daran (nur) so lange fort, bis Volks- und Berufsschule insgesamt zwölf Jahre besucht wurden.

Nur, wenn ein Ausbildungsverhältnis besteht, erstreckt sich die Berufsschulpflicht gemäß Art. 39 Abs. 2 BayEUG unabhängig von der Zahl der Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

Wann sind Sie von der Berufsschulpflicht befreit?

Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer
-    ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,
-    ein Berufsvorbereitungsjahr (Vollzeit), z.B. BIJ erfolgreich besucht hat,
-    das Berufsgrundschuljahr erfolgreich besucht hat,
-    die 10. Jahrgangsstufe einer Berufsfachschule, z.B. Hw, Ki, So, erfolgreich besucht hat,
-    den Mittleren Schulabschluss erreicht hat.

Wann müssen Sie die Berufsschule besuchen?

  • Die Berufsschule muss drei Jahre lang an einem Tag in der Woche besucht werden.
  • Der Besuch dieser Klasse ist für alle Schüler- und Schülerinnen ohne Ausbildungsvertrag Pflicht, soweit sie die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben.

 

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