Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger
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Welche Voraussetzungen brauchen Sie?
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Hauptschulabschluss (möglichst mit Quali)
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Positive Zeugnisbemerkung
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Deutschnote 3 oder besser
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Neigungen im musischen Bereich (Note in Musik oder Kunst 3)
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keine Note 5 in den anderen Fächern, insbesondere in Englisch
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Nachweis über ein Praktikum im Kindergarten oder einer anderen Kindertageseinrichtung (mindestens 2 Wochen)
Jeweils 2 Lehrkräfte führen mit den BewerberInnen ein Vorstellungsgespräch, in dem die BewerberInnen etwas über ihren Berufswunsch und ihre Motivation erzählen. Ein Fallbeispiel, das eine alltägliche Situation aus dem Kindergarten schildert, kann dabei als Gesprächsgrundlage über die Einstellung zum Kind dienen.
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Wie lange dauert die Ausbildung?
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- Vollzeitunterricht in 2 Schuljahren: 10. und 11. Jahrgangsstufe
- Praxiswochen (sog. Blockpraktika)
- ab November der 10.Jahrgangsstufe ein Praxistag pro Woche
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Welche Fächer werden unterrichtet?
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Nach dem seit 2010 gültigen Lehrplan für die BFS Kinderpflege findet der Unterricht in folgenden Fächern statt:
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Rechtskunde
- Deutsch und Kommunikation *)
- Werkerziehung und Gestaltung
- Englisch
- Musik und Musikerziehung
- Sozialkunde und Berufskunde
- Sport- und Bewegungserziehung
- Pädagogik und Psychologie *)
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Ökologie und Gesundheit
- Säuglingsbetreuung
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Sozialpädagogische Praxis *)
*) in diesen Fächern wird am Ende der 11. Klasse eine Prüfung abgelegt
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Welche Wahlpflichtfächer werden angeboten?
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Das Wahlfächerangebot richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden und nach dem Interesse der SchülerInnen.
In den letzten Jahren wurden z.B. folgende Wahlfächer angeboten:
- Chor (Wahlpflichtfach für alle SchülerInnen)
- Mathematik
- Englisch
- Instrumentalunterricht (Gitarre, meist für die 11. Klassen)
- Weitere Wahlfächer können nach Verfügbarkeit von Lehrerstunden angeboten werden.
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Wie läuft die praktische Ausbildung ab?
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- 10. Klasse (bis zu den Herbstferien): Unterricht in SPP
- 10. Klasse (nach den Herbstferien): 1 wöchentlicher Praxistag; 1 Woche Blockpraktikum
- 11. Klasse: 1 wöchentlicher Praxistag; 2 Wochen Blockpraktikum
- wir arbeiten mit über 100 Praxisstellen zusammen
- intensive Betreuung durch Lehrkräfte der Schule
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Welche Berufsabschlüsse können Sie erreichen?
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- Abschlussprüfung nach der 11. Klasse: Staatl. geprüfte/r KinderpflegerIn
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Wie können Sie den Mittleren Schulabschluss erwerben?
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Sie können den mittleren Schulabschluss unter folgenden Voraussetzungen erreichen:
- Durchschnittsnote 3,00 oder besser im Abschlusszeugnis und
- ausreichende Englischkenntnisse (d.h. mindestens die Note 4 auf dem Niveau eines fünfjährigen aufsteigenden Unterrichts)
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Wo finden Sie Arbeitplätze?
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Die Kinderpflegerin ist tätig als pädagogisch-pflegerische Fachkraft in den Bereichen:
- Familie
- Krippe (hier gibt es zur Zeit die meisten Stellen)
- Kindergarten/-Tagesstätte
- Hort
- Heime (z.B. Erholungsheim)
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Kinderdorf
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Wie kann es nach der Ausbildung weitergehen?
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Außer der Qualifikation, in verantwortlicher Position in Kindergärten und -krippen mitzuarbeiten, vermittelt die Berufsfachschule für Kinderpflege (mit dem Mittleren Schulabschluss) die Berechtigung, zur Weiterbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik oder Fach- bzw. Berufsoberschulen. Zusätzlich eröffnet sie den Weg für weitere Ausbildungen, die den mittleren Schulabschluss voraussetzen, wie z.B.
- Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Ergotherapie
- ErzieherIn
- Heilerziehungspflege
- Heilpädagoge
- Hebamme
- Familienpflege
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Wie kann ich mich anmelden?
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Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - letztes Zeugnis (Zwischenzeugnis der 9. Klasse Hauptschule) - 2 Passbilder - Lebenslauf mit allen wichtigen Daten - Bescheinigungen und Zeugnisse von Praktika, v.a. im sozialen Bereich - ausgefüllter Anmeldebogen (liegt bei den Anmeldeterminen aus), ggf. mit Unterschrift der Eltern (bei minderjährigen Bewerberinnen) |