Die Ausbildung zum/zur Familienpfleger/in
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Mindestens zweijährige, abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildung, z.B. Abschluss der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung / Hauswirtschafter/in, Kinderpflege, Sozialpflege, etc.
- oder eine abschlossene Ausbildung und einem anderen Beruf und eine einjährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Familienpflege förderlichen Aufgabengebiet
- eine dreijährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Familienpflege förderlichen Aufgabengebiet
- oder die Führung eines Familienhaushaltes (mindestens drei Jahre)
Wie lange dauert die Ausbildung?
Zwei Jahre Vollzeitunterricht mit Betriebspraktika während der Schulzeit.
Welche Fächer werden unterrichtet?
In der Fachschule für Familienpflege werden folgende Fächer unterrichtet:
- Deutsch
- Gesprächsführung
- Sozialkunde
- Berufskunde
- Rechtskunde
- Pädagogik und Psychologie
- Familiensoziologie und Familienpflege
- Gesundheits- und Krankheitslehre
- Wirtschaftslehre
- Ernährungs- und Diätlehre
- Glaubens- und Lebensfragen, Ethik
- Methodenlehre
- Gestaltung und Beschäftigung
- Hauswirtschaft
- Pflege
- Sport- und Bewegungserziehung
- Praxis der Familienpflege
- Fachliche Vertiefung
Welche Berufsabschlüsse kann ich erreichen?
Staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in